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AGB 23.12.2009 - 10:22
Reisebedingungen & allgemeine Geschäftsbedingungen
 

 

1. Kommt eine Anfrage vom Kooperationspartner (KP)/Kunden, so muss ein konkretes Reiseprogramm mit Pauschalpreisen zwischen ToDeCo, autorisiertem Reiseveranstalter, und dem KP/Kunden per Email oder Fax schriftlich vereinbart werden. Nachdem sich beide Seiten in allen Punkten (Anzahl der Reisenden, Zeitpunkt der Anreise in Vietnam, Reiseziele, Beförderungsart, Hotelklassen, Reiseverlauf, Pauschalpreis pro Person, Leistungen seitens ToDeCo etc.) geeinigt haben, gelten diese vereinbarten Leistungen als vertraglich verbindlich. 

 

Anzahlung

 

2. Ist ein Reiseprogramm vereinbart worden, folgt spätestens drei Monate vor Reiseantritt des Kunden die Anzahlung bzw. Überweisung der Anzahlung durch den KP/Kunden auf das Konto der ToDeCo in Hanoi. 


3. Die Anzahlung beträgt je nach konkreter Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern bzw. danach, ob und wie lange es bis zum Reiseantritt noch dauert, in der Regel zwischen 10% bis 30% der gesamten Reisekosten und wird bei Endabrechnung auf diese angerechnet. 


4. ToDeCo ist nicht dafür verantwortlich, wenn die (nach Wunsch der Gäste) zu buchenden Hotels, Inlandsflugtermine etc. entsprechend dem vereinbarten Reiseprogramm aufgrund verspäteter Anzahlung durch den Vertragspartner nicht reserviert werden konnten. 

 

Buchung bei entsprechenden Leistungsträgern und Restzahlung 


5. Nach Erhalt der Anzahlung nimmt ToDeCo die Vornahme der Buchungen (Hotels, Transportmittel, Inlandsflugtickets etc.) 


6. Der KP/Kunde wird schriftlich über die Ergebnisse der Buchung informiert. 


7. Die Restzahlung des Gesamtbetrags muss spätestens 21 Tage vor Reiseantritt der Kunden per Überweisung (Dauer mindestens eine Woche ) auf das ToDeCo-Konto in Hanoi, Vietnam eingegangen sein. Der Reisepreis ist in voller Höhe ohne Abzüge fällig, möglicherweise anfallende Bankgebühren und Überweisungskosten sind vom Kunden/ KP zu tragen.

Ohne vollständige Bezahlung des vereinbarten Reisepreises besteht kein Anspruch seitens des KP bzw. seiner vermittelten Kunden auf Inanspruchnahme der von ToDeCo angebotenen Reiseleistungen.

 

Zu erbringende Leistungen durch ToDeCo 


8. ToDeCo haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für: 

a. die Richtigkeit der Beschreibung aller im Reiseprogramm/mit dem KP/Kunden vorher vereinbarten angegebenen Reiseleistungen, 

b. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 

c. die gewissenhafte Vorbereitung der Betreuung der Reisegäste im Rahmen der vereinbarten Reise (rechtzeitige Buchung der Leistungen, Abholung der Gäste vom Flughafen oder am vereinbarten Grenzübergang, professionelle Begleitung/Betreuung der Gäste während der Reise bis zum letzten Transport zum Rückflug nach Europa/Deutschland) 

d. die ordnungsgemäße Erbringung der mit dem KP/Kunden vereinbarten Reiseleistungen.

 

9. Die Leistungsverpflichtung von ToDeCo ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt des durch den KP/Kunden bestätigten bzw. mit dem KP/Kunden im Voraus vereinbarten Reiseprogramms. Wenn Flug- und Zugfahrtszeiten im vereinbarten Reiseprogramm genannt werden, gelten diese als vorläufig und unverbindlich. 


10. Abhilfe: Wenn die Reise aus objektiven Gründen (höhere Gewalt) nicht wie vereinbart organisiert und durchgeführt werden kann, kann der KP bzw. sein Kunde Abhilfe verlangen. ToDeCo kann Abhilfe schaffen indem eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird. ToDeCo kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. 

 

ToDeCo haftet nicht bei auftretenden Krankheitsfällen, Unfällen sowie für Körperverletzungen/-schäden und verlorengegangene persönliche Sachen des/der Reisenden. 


11. ToDeCo haftet nicht für die Kostenübernahme der ärztlichen Behandlungen sowie Kosten für Medikamente. Für die Begleichung und Abwicklung von auftretenden Kosten im Rahmen von Krankheitsfällen ist der Reisende selbst verantwortlich. 

Jedoch ist ToDeCo bei Kranken- und Unfällen im Rahmen der vereinbarten Reise verpflichtet, die Reisegäste auf schnellstem Wege zur nächsten ärztlichen Behandlungsstelle oder auf Wunsch des Reisenden zu einem internationalen Krankenhaus zu befördern. Die im Rahmen von Beförderungen zum Krankenhaus entstehenden Kosten werden von ToDeCo bzw. von der vietnamesischen ToDeCo -Versicherungsstelle und dem Reisenden je zu 50% getragen. 

 

Bei Todesfällen ist die Versicherung des Reisenden für die Begleichung sämtlicher anfallender Kosten verantwortlich. ToDeCo bemüht sich, gemeinsam mit den zuständigen vietnamesischen Behörden und der diplomatischen Vertretung des jeweiligen Herkunftslandes des Reisenden in Ha Noi oder HCM City vor Ort um eine reibungsfreie Rückbeförderung der zu Schaden gekommenen Person mitzuwirken. 

 

Im Falle, dass die Unfälle/ Körperverletzung/-schäden und sonstige Schäden aufgrund mangelhafter Ausführung von Leistungsträgern/Fremdleistungen (Fluggesellschaften für Inlandsflüge, Bahn- und Transportbetrieben sowie Hotels) verursacht wurden, wird der Schadensersatz - laut Vertrag zwischen diesen Fremdleistungen und ToDeCo - von dem jeweiligen Leistungsanbieter übernommen. 

 

ToDeCo unterstützt den Reisenden vor Ort bei der Pflichterfüllung der Wiedergutmachung/Entschädigung durch die betroffenen Leistungsträger. 

Eine Reisekostenrückerstattung durch ToDeCo kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Reise aufgrund von unvorhersehbaren schlechten Wetter- bedingungen (Taifun, Sturm usw.) nicht entsprechend dem Reisevertrag durchgeführt werden kann. 

 

Über alle oben aufgeführten nicht in Anspruch zu nehmenden Entschädigungen werden die Kunden des KP vor der Reisevermittlung schriftlich informiert ?

 

Rücktritt durch den KP bzw. durch die Reisegäste 


12. Der KP/Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Eine entsprechende Mitteilung ist schriftlich an ToDeCo zu senden. Entscheidend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ToDeCo*. 


13. Im Fall des Rücktritts stehen ToDeCo unter Berücksichtigung bereits erbrachter Aufwendungen und anderweitig vorgenommener Vorbereitung der Reise folgende pauschale Entschädigungen zu:

 

- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10%,
- ab 15. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
- ab 7. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab 1. bis 6. Tag vor Reisebeginn 80%
- am Abreisetag, bei Nichtantritt 100% des Reisepreises.


*Bei den angegebenen Tagen handelt es sich um Werktage (Montag bis Freitag); Mitteilungen sind innerhalb der üblichen Bürozeiten per Email/Fax zuzusenden, ausschlaggebend ist der Eingang des Schreibens bei ToDeCo. 

 

Änderungen und Umbuchung 


14. Werden auf Wunsch des KP bzw. seiner Kunden nach der Buchung der Reise bis 21 Tage vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), wird eine pauschale Umbuchungsgebühr in Höhe von 60,00 Euro pro Person berechnet. 

Änderungen nach Vereinbarung mit KP/Kunden und während der Reise sind nicht vorzunehmen. Es sei denn, dass diese Änderungen auf Wunsch der Kunden keine Mehrkosten mit sich bringen. 

 

Reiseabbruch 


15. Nimmt der Reisende Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht oder nur teilweise in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch ToDeCo. 

ToDeCo setzt sich in diesem Fall sofort mit dem KP in Verbindung und bemüht sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. 

 

Aufhebung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt


16. Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl ToDeCo als auch der KP/Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann ToDeCo für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen; gleiche Rechte kann auch der KP für seine Kunden geltend machen. 


17. Weiterhin ist ToDeCo verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Reisenden bis zum Ort des Flughafens seines Rückfluges zurückzubefördern. Die Mehrkosten für diese Rückbeförderung sind vom KP/Kunden und ToDeCo je zu 50% zu tragen. 

 

Pass- und Gesundheitsbestimmungen 


18. Der durch den KP vermittelte Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. 


Datenschutz 

 

19. Personenbezogene Daten, die ToDeCo zur Abwicklung des Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der Sozialistischen Republik Vietnam und des Herkunftslandes der Reisenden gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt. 



Elektronische Beweismittel


20. ToDeCo behält sich vor, im Falle eines Rechtsstreites elektronische Beweismittel zu nutzen. 

 

Gerichtsstand


21. Für Rechtsstreit zwischen ToDeCo und ihrem KP/Kunden gilt der Gerichtsstand der Stadt Ha Noi, in der sich der rechtlich registrierte Bürositz befindet . 


 

 

Ha Noi, den 17. Juli 2005

Reiseveranstalter (Inbound und Outbound)

 

ToDeCo Co., Ltd.

Geschäftsführerin: Nguyen Hong, Diep

Adresse:     91A/5 Ly Nam De, Hoan Kiem Distrikt, Hanoi, Vietnam

Tel.:             +84 (0) 24 62 680 195

Handy-Nr.: +84 (0) 903 227 082

Email:          info@todeco-vn.com; diep@todeco-vn.com

Website:      www.todeco-vn.com

 

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